DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

FRIEDRICH WEVERS, RECHTSANWALT UND NOTAR A.D.
Ich habe in meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit von über 40 Jahren selten erlebt, dass ein Testamentsvollstrecker in so transparenter und umfassender Art und Weise seine Tätigkeit dokumentiert und offenlegt. Von Beginn an haben Sie mir das Gefühl vermittelt, äußerst professionell den von Ihnen zu verwaltenden Nachlass in seinem Bestand zunächst zu erfassen und sodann bestmöglich für den Erben zu verwalten und insbesondere auch zu verwerten.
Sie haben zudem überzeugend dargelegt, dass und warum hier ausnahmsweise der Rechtsstreit mit der Adoptivtochter des Erblassers geführt werden musste, um die Rechte meines Mandanten als testamentarischen Schlusserben aus dem Erbvertrag zu wahren. Das Ergebnis hat Ihnen jedenfalls Recht gegeben.
Auch insoweit war die Zusammenarbeit mit Ihnen erfreulich, weil ein ständiger Austausch der juristischen Beurteilungen möglich war. An Ihrer Arbeitsweise ist meines Erachtens wohl kaum eine Verbesserung möglich.
ROLAND HALDER, IMMOBILIENMAKLER
Natürlich ist meine Arbeit nur ein Teilbereich in dem beruflichen Spektrum des Nachlassverwalters und Testamentsvollstreckers. Wie vielschichtig diese Tätigkeit ist, habe ich erfahren dürfen. Ich konnte mir vor Jahren nicht vorstellen, dass "erben helfen" in unserer Gesellschaft heute so wichtig geworden ist. Kaum eine Erbengemeinschaft ist in der Lage, sich selber zu verwalten und abzuwickeln. Für meinen Teilbereich kann ich sagen, dass die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Kröswang sich inzwischen stets auf höchstem Niveau bewegt. Das Team ist hoch professionell aufgestellt, die Abläufe aus meiner Sicht heraus absolut transparent. Wenn ich Unterlagen und Informationen benötige, werden diese mir stets zeitnah zur Verfügung gestellt. Wenn es Probleme gab, sind wir gemeinsam die Dinge angegangen, um eine Lösung zu finden. Inzwischen bekomme ich aufgrund von Empfehlungen regelmäßig Aufträge von anderen Betreuern und Nachlasspflegern. Vergleichend kann ich sagen, dass das Büro Kröswang hier in der "ersten Liga" spielt.


MÄRZ 2023, VAN DER LEEDEN
Wir (meine Frau und ich) haben ein Testament aufgesetzt und unsere Kinder als gleichberechtigte Erben eingesetzt. Nun haben wir erfahren, dass Erbengemeinschaften auf Immobilien zu großen Erbauseinandersetzungen und Streit führen können. Abhilfe könnte ein Testamentsvollstrecker (TV) bringen, den man schon vor Eintritt des Erbfalls bestimmt.
Auf der Suche nach einem TV hat mir das Angebot der Kanzlei Kröswang sehr gut gefallen. Nach Kontaktaufnahme und Beschreiben meines Anliegens hat man mich umgehend und umfassend informiert. Ein langes Telefongespräch hat uns sehr geholfen, die Vorteile eines TV zu verstehen und für unseren Fall anzuwenden. Die individuellen Optionen wurden diskutiert und das weitere Vorgehen besprochen. Es wurde mir ein Entwurf zugeschickt, der das bestehende Testament um die Einsetzung eines TV ergänzen sollte. Am Ende wurde dann in einem Gespräch mit den Erben eine Lösung gefunden, die Erbengemeinschaften vermeidet.
Meine Erfahrungen mit der Kanzlei Kröswang sind rundum positiv: Kompetent, zugewandt, schnelle Erledigungen und Antworten, individuell und lösungsorientiert.
Kann ich nur empfehlen!
M. Hinnen, Erbin
Im Nachgang an die Testamentvollstreckung möchte ich mich für die von Ihnen und Ihrem Team geleistete Arbeit recht herzlich bedanken. In Anbetracht dessen, dass es sich bei unserer Erbangelegenheit um eine Erbengemeinschaft mit insgesamt 13 Personen gehandelt hat, wurde die Abwicklung von Ihnen in einem bemerkenswert kurzem Zeitfenster durchgeführt.
Die Erbenermittlung, sowie die Auf- und Verteilung der noch vorhandenen persönlichen Gegenstände, die für manche der Erben durchaus emotionalen Charakter besessen haben, wurde von Ihnen in angenehmer und angemessener Weise gehandhabt.
Der Immobilienverkauf, die Auflistung und Abrechnung der Konten sowie Wertsachen, die Abrechnung der Kosten und Guthaben sowie die gesamte Aufteilung des Vermögens unter Einbeziehung der erbschaftssteuerlichen Seite des Finanzamts wurde vollständig nachvollziehbar sowie transparent dargestellt und von Ihnen in absolut professioneller Weise ausgeführt.
Ihnen und Ihrem Team kann ich an dieser Stelle eine höchst kompetente "Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft" und eine sehr gute, fachlich durchgeführte Testamentvollstreckung bescheinigen.
Vielen Dank an Sie uns Ihr Team.
