ERMITTELN: WAS GEHÖRT ZUM NACHLASS?
Der erste Schritt zu einem vollständigen Nachlassverzeichnis.
Bevor ein Nachlass geordnet, verwaltet oder verteilt werden kann, muss klar sein, was überhaupt vorhanden ist. In der Phase “Ermitteln” werden Erben, Vermögenswerte, Schulden, Unterlagen und offene Fragen systematisch zusammengetragen.
AM ANFANG STEHT NICHT DIE ENTSCHEIDUNG, SONDERN DIE KLÄRUNG: WARUM ERMITTELN SO WICHTIG IST.
Nach einem Erbfall möchten viele Erben schnell wissen, was zu tun ist. Doch bevor Entscheidungen getroffen werden können, braucht es einen verlässlichen Überblick: Wer ist beteiligt? Welche Vermögenswerte gibt es? Bestehen Schulden? Gibt es Immobilien, Verträge, Konten oder Versicherungen? Fehlen Unterlagen?
In der ersten Phase der Einfach-erben-Methode® geht es deshalb nicht darum, sofort alles zu lösen. Es geht darum, die tatsächliche Nachlasslage sichtbar zu machen.
Nur was ermittelt wurde, kann später geordnet, bewertet und verteilt werden.
DIESE SEITE IST FÜR SIE HILFREICH, WENN ...
→ Sie nicht wissen, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören
→ Unterlagen fehlen oder ungeordnet sind
→ Konten, Versicherungen oder Verträge unklar sind
→ Sie unsicher sind, ob Schulden bestehen
→ mehrere Erben beteiligt sind
→ eine Immobilie zum Nachlass gehören könnte
→ Erben, Miterben oder Erbquoten noch nicht vollständig geklärt sind
→ Sie ein Nachlassverzeichnis erstellen müssen oder darauf vorbereitet sein möchten
→ der Nachlass seit längerer Zeit nicht vollständig geklärt ist
ERBEN UND BETEILIGTE
Zunächst muss geklärt werden, wer am Nachlass beteiligt ist. Das betrifft nicht nur offensichtliche Angehörige, sondern gegenbenenfalls auch Miterben, nachverstorbene Erben, unbekannten Erbe oder Personen mit Pflichtteilsansprüchen.
Typische Fragen:
→ Wer ist gesetzlicher oder testamentarischer Erbe?
→ Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?
→ Sind alle Miterben bekannt?
→ Sind Erbquoten klar?
→ Gibt es nachverstorbene Erben?
→ Müssen Erben erst ermittelt werden?
→ Machen Sie jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung zur Erbfolge (in Bearbeitung)
DAS NACHLASSVERZEICHNIS
DAS NACHLASSVERZEICHNIS BEGINNT MIT DER ERMITTLUNG
Das Nachlassverzeichnis schafft die Grundlage für spätere Entscheidungen. Es hilft Erben, Miterben, Testamentsvollstreckern oder Nachlassbeteiligten zu verstehen, worüber überhaupt entschieden werden muss.
Ohne vollständige Ermittlungen bleiben Entscheidungen unsicher. Wer nicht weiß, ob Schulden bestehen, ob alle Konten gefunden wurden oder ob eine Immobilie belastet ist, kann den Nachlass nicht sachgerecht abschließen.
→ Muster Nachlassverzeichnis erhalten (IN BEARBEITUNG)
TYPISCHE FEHLER IN DER ERMITTLUNGSPHASE
→ zu früh über Verteilung sprechen
→ Vermögen erfassen, aber Schulden übersehen
→ Immobilien nur emotional, nicht sachlich betrachten
→ Unterlagen nicht dokumentieren
→ fehlende Erben oder nachverstorbene Erben nicht berücksichtigen
→ laufende Verträge weiterlaufen lassen
→ Einzelne Miterben nicht ausreichend informieren
→ kein strukturiertes Nachlassverzeichnis vorbereiten
→ Entscheidungen treffen, obwohl die Nachlasslage noch unklar ist