ERBENERMITTLUNG
ZIELSICHER UND INSTINKTIV
Als Erbenermittlung bezeichnet man die Suche nach den nächsten Verwandten des Erblassers, die in der Regel aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des Verstorbenen in Frage kommen.
Nach § 1960 BGB obliegt die Ermittlungspflicht dem Nachlassgericht oder dem vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger.
Wenn nach dem Tod des Erblassers weder ein Testament vorhanden, noch enge Verwandte bekannt sind, stellen wir in Zusammenarbeit mit Behörden sowie durch Recherche in Archiven und diversen Datenbanken Nachforschungen an, um den/die Erben ausfindig zu machen. Auf der Suche nach verschollenen Familienmitgliedern durchforsten wir oft gewaltige Datenmengen und gehen zahllosen Spuren nach. Im Idealfall gelingt uns die Suche nach der berühmten "Nadel im Heuhaufen" und wir können die losen Fäden, die wir in diesem aufwändigen Prozess gesammelt haben, zu einer vollständigen Erbdokumentation verknüpfen, und dadurch den Erben ermitteln. Je schneller uns die Bestätigung eines Erben gelingt, umso schneller kann der Erbschein beantragt und Ansprüche geltend gemacht werden.
IHRE VORTEILE
- 98,3% Ermittlungserfolg
Sie profitieren von einem 98,3%igen Ermittlungserfolg bei der Suche nach Erben, da wir unbekannte Familienmitglieder aus dem Stammbaum finden. - 15 Jahre Erfahung
Sichern Sie sich den Erfolg durch 15 Jahre Erfahrung in der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Erbenermittlung. - Qualifiziertes Team
Erlangen Sie schnelle Ergebnisse, da unser qualifiziertes und professionelles Team durch moderne Arbeitsmethoden strukturiert und lösungsorientiert arbeitet.
WIR SUCHEN ERBEN
Weitere Informationen zu Erbenermittlung für Amtsgerichte, Nachlasspfleger, Berufsbetreuer, Anwälte sowie Privatpersonen finden Sie auf www.wirsuchenerben.de.