ERBENERMITTLUNG

ZIELSICHER UND INSTINKTIV

Als Erbenermittlung bezeichnet man die Suche nach den nächsten Verwandten des Erblassers, die in der Regel aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des Verstorbenen in Frage kommen.

Nach § 1960 BGB obliegt die Ermittlungspflicht dem Nachlassgericht oder dem vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger.

Wenn nach dem Tod des Erblassers weder ein Testament vorhanden, noch enge Verwandte bekannt sind, stellen wir in Zusammenarbeit mit Behörden sowie durch Recherche in Archiven und diversen Datenbanken Nachforschungen an, um den/die Erben ausfindig zu machen. Auf der Suche nach verschollenen Familienmitgliedern durchforsten wir oft gewaltige Datenmengen und gehen zahllosen Spuren nach. Im Idealfall gelingt uns die Suche nach der berühmten "Nadel im Heuhaufen" und wir können die losen Fäden, die wir in diesem aufwändigen Prozess gesammelt haben, zu einer vollständigen Erbdokumentation verknüpfen, und dadurch den Erben ermitteln. Je schneller uns die Bestätigung eines Erben gelingt, umso schneller kann der Erbschein beantragt und Ansprüche geltend gemacht werden.

IHRE VORTEILE

  • 98,3% Ermittlungserfolg
    Sie profitieren von einem 98,3%igen Ermittlungserfolg bei der Suche nach Erben, da wir unbekannte Familienmitglieder aus dem Stammbaum finden.
  • 15 Jahre Erfahung 
    Sichern Sie sich den Erfolg durch 15 Jahre Erfahrung in der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Erbenermittlung.
  • Qualifiziertes Team
    Erlangen Sie schnelle Ergebnisse, da unser qualifiziertes und professionelles Team durch moderne Arbeitsmethoden strukturiert und lösungsorientiert arbeitet.

WIR SUCHEN ERBEN

Weitere Informationen zu Erbenermittlung für Amtsgerichte, Nachlasspfleger, Berufsbetreuer, Anwälte sowie Privatpersonen finden Sie auf www.wirsuchenerben.de.

KUNDENSTIMMEN

ERBIN B. AUER

Wir danken der Kanzlei auf diesem Wege für die perfekte Arbeit und würden sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Immerhin ging es bei dem Nachlass um ein Millionenvermögen mit Ländereien, Aktien, usw.. Des Weiteren mussten auch Steuerbescheide erstellt werden. Dank der Kanzlei wurde alles ordentlich vorbereitet. Wir würden daher der Kanzlei nur die beste Bewertung ausstellen und danken für den netten Kontakt.

ROLAND HALDER, IMMOBILIENMAKLER

Natürlich ist meine Arbeit nur ein Teilbereich in dem beruflichen Spektrum des Nachlassverwalters und Testamentsvollstreckers. Wie vielschichtig diese Tätigkeit ist, habe ich erfahren dürfen. Ich konnte mir vor Jahren nicht vorstellen, dass "erben helfen" in unserer Gesellschaft heute so wichtig geworden ist. Kaum eine Erbengemeinschaft ist in der Lage, sich selber zu verwalten und abzuwickeln. Für meinen Teilbereich kann ich sagen, dass die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Kröswang... weiterlesen